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Rückerstattungsrichtlinie 

Swiss Markt GmbH
Murbacherstrasse 19, 6003 Luzern, Schweiz
Telefon: 076 431 84 44 | E-Mail: swissmarkt@hin.ch | Website: www.swissmarktgmbh.ch


Aktualisiert am: 25.11.2025

1. Geltungsbereich

Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für alle von Swiss Markt GmbH erhobenen Gebühren für Rekrutierungs- und Beratungsleistungen, einschließlich:

  • Beratungshonorare, die von Kunden im Voraus gezahlt werden

  • Erfolgsgebühren (Provision) bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten

 

2. Beratungshonorar

2.1 Das Beratungshonorar ist eine Pauschale für die initiale Rekrutierungsberatung, Erstellung von Stellenprofilen und Suchstrategien für Kandidaten.

2.2 Dieses Honorar ist nicht erstattungsfähig, da es die investierte Zeit, Expertise und Ressourcen abdeckt.


2.3 Zahlungsbedingungen werden in der Rechnung oder im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

3. Erfolgsgebühr (Provision)

3.1 Die Erfolgsgebühr wird nur nach erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten und dessen Arbeitsaufnahme beim Kunden fällig.


3.2 Sollte ein Kandidat das Angebot ablehnen, die Stelle nicht antreten oder das Arbeitsverhältnis vor Beginn beendet werden, ist keine Erfolgsgebühr zu zahlen.


3.3 Beanstandungen bezüglich der Erfolgsgebühr müssen schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden.

4. Teilweise Rückerstattungen

4.1 Swiss Markt GmbH gewährt keine teilweisen Rückerstattungen für bereits erbrachte Beratungsleistungen.


4.2 Nach Arbeitsbeginn des vermittelten Kandidaten ist keine Rückerstattung der Erfolgsgebühr vorgesehen, außer bei nachweislichen Fehlern in der Berechnung oder Abrechnung.

5. Beantragung von Rückerstattungen

5.1 Rückerstattungsanfragen müssen schriftlich an folgende Adresse gesendet werden:

Swiss Markt GmbH
Murbacherstrasse 19
6003 Luzern, Schweiz
E-Mail: swissmarkt@hin.ch

5.2 Swiss Markt GmbH behält sich das Recht vor, jede Anfrage zu prüfen und innerhalb von 14 Werktagen zu beantworten.

6. Anwendbares Recht

Diese Rückerstattungsrichtlinie unterliegt dem Schweizer Recht.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rückerstattungen unterliegen dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte in Luzern, Schweiz.

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